“In der Krise bewährt sich der Rechtsstaat” – Britta Haßelmann zum Bevölkerungsschutzgesetz

“Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle der COVID 19-Pandemie. Um diese zu brechen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems abzuwenden, brauchen wir evidenzbasierte, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen. Zur Eindämmung der Pandemie haben Bund und Länder Maßnahmen ergriffen, die teilweise tief in die Grundrechte von uns allen eingreifen. Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes definieren wir als Parlament den Zweck, an dem solche Maßnahmen vor den Gerichten gemessen werden müssen.

In dieser Krise bewährt sich unser Rechtsstaat. Demokratische Institutionen und Abstimmungsprozesse sind seine Stärke, keine Schwäche. Infektionsschutzmaßnahmen brauchen die Beteiligung des Bundestages und ein solides rechtliches Fundament. Dies konnten wir erfolgreich gegenüber der Koalition in den Verhandlungen zum Infektionsschutzgesetz im Bundestag durchsetzen.

Worum geht es?

Mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz, das das Infektionsschutzgesetz reformiert, wird die Bekämpfung der Pandemie demokratisch besser legitimiert.  Die Befugnisse der Regierung werden eingegrenzt. Maßnahmen werden im Grundsatz auf vier Wochen befristet. Zudem sind sie an die Feststellung der nationalen Pandemielage durch das Parlament geknüpft und damit insgesamt befristet.

Mit dem Gesetz gibt es jetzt Leitplanken, unter welchen Bedingungen in Grundrechte zur Sicherung der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitswesens eingegriffen werden darf und wie lange. Der Gesetzgeber macht Schranken klarer und fordert Begründungspflichten. Das Parlament schafft damit den Rahmen, innerhalb dessen Bundesregierung und Landesregierungen agieren können. Damit sind unsere Grundrechte besser geschützt. Zugleich ist mit diesem Gesetz weiterhin zügiges Reagieren auf das Infektionsgeschehen möglich.

Am ursprünglichen Entwurf der Koalition hatten auch wir Grüne viele Kritikpunkte und haben diese öffentlich diskutiert und einen eigenen Antrag in das parlamentarische Verfahren eingebracht. In der öffentlichen Sachverständigenanhörung wurde unsere Kritik von vielen Sachverständigen unterstützt.

Im parlamentarischen Verfahren konnten wir gegenüber Union und SPD wichtige Reparaturen durchsetzen. Auch wenn noch viel Nachbesserungsbedarf bleibt, sind diese Verbesserungen wichtige Schritte in die richtige Richtung.

Deshalb habe ich dem Bevölkerungsschutzgesetz zugestimmt.

Das Verfahren im Bundestag war schnell – unser Parlament ist in der Krise auch kurzfristig handlungsfähig. Und im Verfahren wurden Expert*Innen in einer öffentlichen Anhörung gehört, es wurde diskutiert in den Ausschüssen und im Plenum und am Ende hat der Bundestag das Gesetz in einer geänderten Fassung beschlossen. Unsere demokratischen Institutionen funktionieren und bewähren sich.

Es bleibt aber noch viel zu tun, dieses Gesetz kann nur ein erster Schritt sein. Wir müssen die Belange der Kinder besser berücksichtigen. Und es braucht weitere parlamentarische Beratungen zur Einrichtung eines interdisziplinären Pandemierates, der sich mit Kriterien zur Messung des Infektionsgeschehens beschäftigt. Wir brauchen einen klareren Zusammenhang zwischen Infektionsgeschehen und möglichen Maßnahmen. Deshalb haben wir zusätzlich noch einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht.

Auf meiner Homepage habe ich nochmal alle wichtigen Punkte zusammengefasst.

Für Rückfragen stehe ich euch jederzeit zur Verfügung.

Britta”

Foto: Studio Kohlmeier