Gekippter Flächennutzungsplan – Grüne: Was sind die Folgen für Paderborn?

Windräder auf der Hochfläche

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die 125. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) teilweise für unwirksam erklärt. Das bedeutet, dass die mit der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergie beabsichtigte Ausschlusswirkung von Windkraftanlagen außerhalb dieser Zonen keinen Bestand mehr hat und folglich ein „Wildwuchs“ von Windkrafträdern befürchtet wird.

Die grüne Ratsfraktion hat in diesem Flächennutzungsplan schon beim Beschluss im Jahr 2016 große Angriffsflächen für eine gerichtliche Auseinandersetzung gesehen und gegen den Plan gestimmt. Die politischen Vorgaben der Mehrheitsfraktion für die Ermittlung der Konzentrationszonen waren sehr restriktiv nach dem Motto „so wenig Windkraft wie möglich”. Dabei sei man auch Kompromisse mit der Rechtssicherheit eingegangen. „Jetzt fällt uns der FNP auf die Füße, die Menschen in den Dörfern werden verunsichert und Verwaltung und Rat müssen nacharbeiten“ ärgert sich Ratsherr Claus-Jürgen Wagner.

Die Pressemitteilung der Stadt zum OVG Urteil lässt die Bürgerinnen und Bürger mit mehr Fragen als Antworten zurück. “Viele Menschen befürchten nun einen Wildwuchs von Anlagen – das muss auf alle Fälle verhindert werden.”, betont Fraktionssprecher Klaus Schröder den Grund der Anfrage. “Wir wollen, dass in Paderborn endlich eine nachvollziehbare und rechtssichere Lösung gefunden wird.”

Die Grünen wollen daher wissen, welche Punkte und Kriterien genau für unwirksam erklärt wurden und welche Konzentrationszonen von dem OVG Urteil betroffen sind. Die Grünen fragen weiter, in wieweit das von der Verwaltung geplante ‘Heilungsverfahren’ zu einer ausgewogenen und rechtssicheren Lösung führen kann.