Der Grundsatz „jede Stimme ist gleich viel wert“ muss gelten – Britta Haßelmann zu einem Wahlrechtsreform-Vorschlag

Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert hat letzte Woche  einen Vorschlag für eine Wahlrechtsreform vorgelegt. Kurz gesagt wird darin vorgeschlagen, die Parlamentssitze des Deutschen Bundestages auf 630 zu deckeln. Der Ausgleichsmechanismus, mit dem die Länderergebnisse und die dort erzeugten Überhänge an das bundesweite Zweitstimmenergebnis angepasst wurden (= Vergabe von Ausgleichsmandaten), würde nur noch bis zu einer Mandatszahl von 630 vorgenommen.  Unter Umständen würde das im Ergebnis bedeuten, dass Überhangmandate nicht mehr oder unzureichend ausgeglichen würden. Das kann zu einer sehr deutlichen Verzerrung des Zweitstimmenergebnisses führen. Gegenüber einem solchen Wahlrechtsvorschlag gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Das räumt auch der Bundestagspräsident ein und bringt deshalb zusätzlich eine Verfassungsänderung ins Spiel. Ins Grundgesetz soll aufgenommen werden, dass eine Festlegung einer Höchstzahl der Abgeordnetensitze im Bundestag zulässig ist.

Nach derzeitigem Stand würde von einem solchen Vorschlag allein die CDU/CSU profitieren. Alle anderen Parteien würden verlieren.

Unsere Fraktion vertritt das Grundprinzip, dass jede (Zweit-)Stimme gleichwertig zählen und im Bundestag repräsentiert werden muss. Wir halten es auch im Hinblick auf das Grundvertrauen und die Akzeptanz für die Demokratie in unserem Land für hochproblematisch, wenn Bürgerinnen und Bürger nicht mehr von der Gleichwertigkeit und Repräsentanz ihrer Stimme bei der Bundestagswahl ausgehen können.

Als Fraktion haben wir bereits letzte Legislatur einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Auch unser Entwurf hätte ein Aufblähen des Bundestages zu verhindert; durch eine Verrechnung zwischen Überhangmandaten eines Landes mit Listenmandaten eines anderen Bundeslandes.

Paragraphen zur „Majestätsbeleidigung“ streichen

Unsere Bundestagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Streichung des „Majestätsbeleidigungsparagrafen“ im Strafgesetzbuch vorgelegt. Das Anliegen unterstützt nun anscheinend auch die Bundesregierung.

Der Paragraph 103 des Strafgesetzbuches (StGB) trägt den Titel „Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten“. Er ist ein Relikt aus der Zeit, als es noch eine Monarchie in Deutschland gab und geht zurück auf den Tatbestand der „Majestätsbeleidigung“. Zu welchen Verwicklungen und politischen Zwängen dies sowie der Tatbestand insgesamt führen können, lässt sich aktuell am Fall Böhmermann-Erdogan beobachten. Ob die nun von der Kanzlerin angekündigte Aufhebung des Majestätsbeleidigungsparagrafen wirklich ernst gemeint ist, wird sich im Bundestag schon bald zeigen, wenn es darum geht, diesen Paragrafen entsprechend dem Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen sofort zu streichen.

Auf der Seite der Bundestagsfraktion findet Ihr weitere Hintergrundinformationen sowie unseren Gesetzentwurf.

Hochschalten statt Ausbremsen: Für einen Neustart in der Fahrradpolitik

Die Verkehrspolitik muss sich in Deutschland grundlegend erneuern. Immer mehr Menschen nutzen im Alltag Fahrrad, Bus und Bahnen und kombinieren verschiedene Verkehrsmittel. Wir Grüne im Bundestag wollen diese „neue Bewegung“ unterstützen. Wir wollen Mobilität klimafreundlich und bequem für alle gestalten. Es geht uns darum, jedes Verkehrsmittel in seiner Stärke und intelligent vernetzt weiter zu entwickeln. Darin liegen enorme Chancen. Und dabei darf der Radverkehr nicht länger das Stiefkind der deutschen Verkehrspolitik sein. Unter dem Motto „Hochschalten statt Ausbremsen“ machen wir den Radverkehr zu einem Schwerpunkt grüner Verkehrspolitik nicht nur in den Ländern und Kommunen, sondern gerade auch im Bund.

Wir wollen Deutschland fahrradfreundlich machen – unser Ziel sind gute Radverkehrsverhältnisse im ganzen Land und für die Gesellschaft in ihrer ganzen Breite. Wie das konkret ausgestaltet werden könnte, erklärt ein Thesenpapier, das von mehreren Bundestagsabgeordneten unserer Fraktion und mir unterzeichnet wurde.

Gastbeitrag im Tagesspiegel: Investitionsoffensive im Sozialen Wohnungsbau – Fair, günstig, gemeinnützig

Wir brauchen mehr günstige, bezahlbare Wohnungen in Deutschland. Viele Mieterinnen und Mieter sind auf staatliche Unterstützung angewiesen, um am Ende des Monats ihre Miete bezahlen zu können. Das Resultat: Die Ausgaben für Wohngeld und die Kosten der Unterkunft für ALG II-Beziehende steigen kontinuierlich. Sie liegen mittlerweile bei fast 15 Milliarden Euro pro Jahr. Dieses Geld wäre in preiswerte Wohnungen dauerhaft besser investiert.

Der Weg zum günstigen Wohnen muss und kann nur über einen sozial gebundenen Wohnungsbau gehen. Jedes Jahr verlieren 60.000 Sozialwohnungen ihre Bindung und gelangen auf den freien Wohnungsmarkt, mit enormen Mietpreissprüngen und maximalen Renditen. Von 2,5 Millionen Sozialwohnungen, die es im Jahr 2002 gab, sind mittlerweile nur noch 1,5 Millionen übrig. Wir brauchen bezahlbaren Wohnraum für alle.

Den Artikel, der am Samstag im Tagesspiegel erschien, könnt Ihr auch hier noch einmal nachlesen.