Neue Entgeltordnung der Volkshochschule – völlig daneben!

„Völlig unverständlich“, so kommentiert Ratsherr Ralf Pirsig die Entscheidung des Kulturausschuss zur neuen Entgeltordnung der Volkshochschule in Paderborn.

Bisher gab es zwei abgestufte Ermäßigungssätze, die dafür sorgten, dass auch Menschen mit weniger Geld sich am Bildungskuchen der VHS bedienen konnten. Künftig soll der Ermäßigungssatz für Sozialhilfeempfänger und ALG-II Bezieher entfallen. Für diese Gruppe werden die Gebühren künftig um bis zu 50 % höher ausfallen als bislang. Damit tragen sie an der neuen Gebührenerhöhung den prozentual stärksten Anteil; eine bittere Entscheidung.

Die Begründung seitens der Verwaltung, dass man aus Rücksicht auf die Gruppe der Sozialhilfeempfänger und ALG II Bezieher diese gemeinsam mit anderen Ermäßigungsberechtigten in der Paderbornkarte abbilden möchte, was sicherlich, um Stigmatisierungen zu vermeiden, auch wünschenswert ist, geht in diesem Fall aber ausschließlich auf Kosten eben dieser Gruppe. Man könnte fast zynisch annehmen, dass der ALG II- Bezieher es sich schon was kosten lassen muss, will dieser seinen sozialen Status verbergen.

 

Auch der Hinweis der Leiterin der VHS, dass bei den Nutzern besagte Gruppe lediglich 0,91 % ausmachen, läuft aus Sicht von Ratsherr Pirsig ins Leere. Gerade dann sollten alle Anstrengungen unternommen werden, Menschen in prekären Lebenssituationen Teilhabe an Bildung nicht unnötig zu erschweren. Die Stadt wird durch diese Massnahme so gut wie keine Mehreinnahmen generieren, aber vielleicht bildungswillige Menschen demotivieren, für die es durchaus einen großen Unterschied macht, ob sie 30 Euro oder 45 Euro für ein Seminar zahlen. Darüber hinaus bedeutet ein Seminar an der VHS ja nicht nur Lernen, sondern Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben.

Der Beschluss im Kulturausschuss ist unsozial, unfair und wird durch nichts gerechtfertigt.

Aber vielleicht wird ja auch die Volkshochschule bald zu einer Mittelschichtshochschule, wenn das Volk sich Bildung nicht mehr leisten kann.

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