Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stellen im Paderborner Jugendhilfeausschuss einen gemeinsamen Antrag zur Prüfung einer Vereinfachung der Elternbeiträge für Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen. Die derzeit komplizierte Bestimmung der einkommensabhängigen Elternbeiträge soll deutlich vereinfacht werden, um sowohl Eltern als auch die Stadtverwaltung spürbar zu entlasten.
Die aktuelle Satzung der Stadt Paderborn verpflichtet Eltern dazu, ihr Jahreseinkommen selbst zu berechnen. Jede Änderung – etwa durch Arbeitsplatzwechsel oder Gehaltserhöhungen, aber auch durch Überstunden oder Wochenendzuschläge – muss dem Jugendamt zeitnah gemeldet werden. Auch andere Einkommen z. B. aus selbstständiger Tätigkeit, Kapitalvermögen, oder Land- und Forstwirtschaft sind laufend zu berücksichtigen. Das Jugendamt berechnet daraufhin ggf. monatlich einen neuen Elternbeitrag. Das maßgebliche Jahreseinkommen finden Eltern in vielen Fällen an keiner Stelle. Das führe in der Praxis zu einem erheblichen Aufwand bei Eltern und in der Verwaltung sowie zu potenziellen Fehlern.
Die Fraktionen schlagen vor, das zu versteuernde Einkommen oder den Gesamtbetrag der Einkünfte aus dem Steuerbescheid als Grundlage zu nutzen. Die Beitragsfestsetzung soll zudem vorläufig auf Basis des letzten Bescheids erfolgen und nur einmal ggf. im Folgejahr korrigiert werden. So wird es z. B. in Köln praktiziert. Um den Prozess weiter zu optimieren, soll geprüft werden, ob ein automatisierter Datenaustausch mit dem Finanzamt möglich ist. Die Umstellung soll aufkommensneutral gestaltet werden.
„Wir wollen echte Entlastung für Familien in der ‚Rush Hour des Lebens‘. Es ist nicht zumutbar, dass Eltern komplizierte Berechnungen durchführen und fortlaufend ihre Einkünfte abgleichen müssen, nur um ihren Elternbeitrag für die Kita korrekt zu bestimmen“, erklärt der grüne Ratsherr Björn Bause-Engel. „Gleichzeitig schaffen wir eine fairere und transparentere Grundlage, da die tatsächliche Leistungsfähigkeit über den Steuerbescheid präziser erfasst wird als durch das aktuelle Verfahren.“ Neben der Entlastung der Eltern profitiere auch das Jugendamt. Die vollständige Prüfung der Angaben sei bei den vielfältigen Einkommensarten, wie etwa aus Kapitalvermögen oder selbstständiger Tätigkeit, kaum vollständig leistbar.