Als Demokrat stehe ich auf der Barrikade, weil ich das Durchwinken eines Verfassungsfeindlichen für einen politischen Sündenfall aller ersten Güte halte. Die beiden Wahlausschüsse der Stadt und des Kreises und das ganze demokratische Drama habe ich persönlich miterlebt. Als Vertrauensperson für die grünen Wahlvorschläge bin ich jeweils eingeladen gewesen. Mein Kommentar und Resümee nach einer Nacht drüber schlafen.
Begründete Zweifel an der Verfassungstreue von Marvin Weber bleiben und verstärken sich.
Folgende Erklärung muss jeder Bürgermeister-Kandidat unterschreiben: „Ich versichere, dass ich nach § 46 b KWahlG i .V. m. § 65 Absatz 2 Satz 1 GO bzw. § 46 b KWahlG i. V. m. § 44 Absatz 2 Satz 1 KrO die Gewähr dafür biete, dass ich jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintrete“ Jederzeit! Das hat auch Marvin Weber von der AfD unterschrieben.
Die Erkenntnismitteilung des NRW-Landesamtes des Verfassungsschutzes widerspricht diesem Eindruck. Ihr Fazit ist öffentlich geworden: „In der Gesamtschau liegen somit tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass Weber Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt.“
Damit haben und äußern wir Grüne weiterhin allergrößte Zweifel, dass Wählbarkeitsvoraussetzungen hinsichtlich des AfD-Kandidaten gem. § 75b Abs. 7 KWahlO vorliegen. Weber bietet nicht die notwendige Gewähr dafür, dass er jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Das Gesetz regelt ausdrücklich, dass dies durch den Wahlausschuss geprüft werden muss.
Der Bericht an sich führt nicht automatisch zum Nicht-Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen. Diese Entscheidung liegt nicht beim Verfassungsschutz, sondern beim Wahlausschuss. Dieser muss sich damit aber auseinandersetzen. Das hat er aber nicht getan.
Der städtische Wahlausschuss hätte beraten müssen. Dies ist eine massive Verletzung unserer Mitwirkungsrechte
Gestern im Wahlausschuss des Kreises ist deutlich geworden, dass dies tatsächlich zu prüfen gewesen wären. Wir Grüne hatten im Wahlausschuss der Stadt Paderborn den folgenden Antrag gestellt: „Der Verfassungsschutz des Landes hat es für nötig befunden, allen Mitgliedern des Wahlausschusses noch vor der Sitzung eine Erkenntnismitteilung zukommen zu lassen. Auf Grundlage dieser Information beantragen wir, Marvin Weber nicht zur Wahl zuzulassen.“
Die Entscheidung des städtischen Wahlausschusses verstößt schon deswegen gegen die Vorschrift, da der Wahlausschuss, trotz vorliegender Anhaltspunkte in Form des Berichtes des Verfassungsschutzes, dies nicht geprüft hat. Wir sehen schwere Einschränkung gegen unsere Mitwirkungsrechte, weil unser Antrag nicht behandelt worden ist. Weder durften wir begründen, noch wurde er beraten.
Im Kommunalwahlgesetz ist keine Prüfung der Verfassungstreue für die restlichen Kandidierenden vorgesehen. Ehrlich gesagt: Es ist eine ziemlich schizophrene Denkleistung nötig, um anzunehmen, dass Weber als Bürgermeister-Kandidat anders tickt als wenn er für den Paderborner Stadtrat, für den Integrationsrat oder für den Kreistag kandidiert. Deswegen haben wir gestern im Kreiswahlausschuss getrennte Abstimmungen beantragt und wie schon bei der Stadt gegen diesen Verfassungsfeind gestimmt. Auch Mitglieder des Wahlausschusses haben geschworen, die Verfassung zu schützen.
Joe Menze.